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Wen Zhang
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Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Wen Zhang, Anschrift wie oben.
Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verantwortliche: Wen Zhang, Anschrift und E-Mail siehe Impressum.
Hosting: Render Services, Inc. (Region Frankfurt, EU); Datenübermittlung in die USA auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework, hilfsweise EU-Standardvertragsklauseln. Beim Aufruf werden technisch notwendige Daten (IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Seite, Browser) in Server-Logs verarbeitet und höchstens 7 Tage gespeichert (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hoster wird abgeschlossen.
Anfrage-/Anmeldeformular: Ihre Angaben (Name, Firma, E-Mail, optional Telefon, Nachricht) werden per E-Mail an uns übermittelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Vertragsanbahnung verwendet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Löschung, sobald nicht mehr erforderlich; gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt. E-Mail-Postfach: Google (Gmail).
KI-Verarbeitung: Für KI-Funktionen werden Eingaben an einen KI-Anbieter (derzeit über OpenRouter) übermittelt. Bitte keine personenbezogenen Daten Dritter eingeben, solange kein AVV mit dem KI-Anbieter besteht. Vor Produktivbetrieb wird ein EU-/AVV-fähiger Anbieter gewählt. Für Mandatsdaten gilt zusätzlich der Hinweis zu § 203 StGB unten.
Cookies/Tracking: Keine Tracking-Cookies, keine Analyse-Tools. Die Sprachauswahl wird lokal im Browser (localStorage) gespeichert.
Zahlungen: Derzeit keine Zahlungsabwicklung (Kaufbuttons deaktiviert). Bei späterer Aktivierung wird diese Erklärung um den Zahlungsdienstleister ergänzt.
Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO) sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, z. B. LDI NRW.
Steuerberater unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB, § 57 Abs. 1 StBerG, § 62a StBerG). Die Einbindung eines Dienstleisters ist nur zulässig, wenn dieser in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen belehrt wird (§ 62a Abs. 3 StBerG, § 203 Abs. 4 StGB) und nur so weit Zugang zu Mandatsgeheimnissen erhält, wie es für die Leistung erforderlich ist.
Muster-AVV nach Art. 28 DSGVO: AVV-Entwurf.